Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung am 28. November 2023 die endgültigen Ergebnisse folgender Volksbegehren festgestellt:
Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.340.710
Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“:
Zahl der Unterstützungserklärungen: 104.297Zahl der Eintragungen: 27.624Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 131.921 Präsentationsgrafiken ( 2,7 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)
Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“:
Zahl der Unterstützungserklärungen: 90.091Zahl der Eintragungen: 11.561Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.652 Präsentationsgrafiken ( 2,7 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)
Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren“:
Zahl der Unterstützungserklärungen: 84.310Zahl der Eintragungen: 17.083Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.393 Präsentationsgrafiken ( 2,7 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)
Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei allen drei Volksbegehren, die im Eintragungszeitraum von 6. bis 13. November 2023 unterschrieben werden konnten, jeweils überschritten worden ist.
Zu dem Volksbegehren „Frieden durch Neutralität“ wurde ein Einleitungsantrag gestellt. Dieses Volksbegehren kann im Eintragungszeitraum vom 11. bis 18. März 2024 unterschrieben werden.
Für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
wurden Einleitungsanträge gestellt. Eine Entscheidung über einen Eintragungszeitraum wurde noch nicht getroffen.
Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:
Zur Online-Unterstützung von Volksbegehren
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „ID Austria“) möglich.
12.04.2023