Volksbegehren

unterschrift

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung am 28. November 2023 die endgültigen Ergebnisse folgender Volksbegehren festgestellt:

Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.340.710

Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 104.297
Zahl der Eintragungen: 27.624
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 131.921
 Präsentationsgrafiken ( 2,7 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Volksbegehren „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 90.091
Zahl der Eintragungen: 11.561
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.652
 Präsentationsgrafiken ( 2,7 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Volksbegehren „Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren“:

Zahl der Unterstützungserklärungen: 84.310
Zahl der Eintragungen: 17.083
Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 101.393
 Präsentationsgrafiken ( 2,7 MB) (diese beinhalten die Ergebnisse der Länder und Stimmbezirke)

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei allen drei Volksbegehren, die im Eintragungszeitraum von 6. bis 13. November 2023 unterschrieben werden konnten, jeweils überschritten worden ist.

Zu dem Volksbegehren „Frieden durch Neutralität“ wurde ein Einleitungsantrag gestellt. Dieses Volksbegehren kann im Eintragungszeitraum vom 11. bis 18. März 2024 unterschrieben werden.

Für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen 

  • „Nein zu Atomkraft-Greenwashing"
  • „Parteienförderungen abschaffen“
  • „CO2-Steuer abschaffen“
  • „Energieabgaben streichen - Volksbegehren“
  • „Glyphosat verbieten!“
  • „Essen nicht wegwerfen!“
  • „Energiepreisexplosion jetzt stoppen!"
  • „Tägliche Turnstunde“
  • „Kein NATO-Beitritt“
  • „Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren“
  • „Kein Elektroauto-Zwang“
  • „Neutralität Österreichs stärken“
  • „BIST DU GESCHEIT“

wurden Einleitungsanträge gestellt. Eine Entscheidung über einen Eintragungszeitraum wurde noch nicht getroffen.


Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

Zur Online-Unterstützung von Volksbegehren  

Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „ID Austria“) möglich.

12.04.2023