Zu den Volksbegehren
wurden Einleitungsanträg gestellt. Diesen Einleitungsanträgen wurde durch den Bundesminister für Inneres stattgegeben.
Die Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden.
Dem Einleitungsantrag für das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ wurde durch den Bundesminister für Inneres nicht stattgegeben.
Derzeit können für folgende beim BMI registrierte Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:
Zur Online-Unterstützung von Volksbegehren
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind (auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher), können für die oben genannten Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgeben. Die Abgabe einer Unterstützungserklärung ist in jeder österreichischen Gemeinde zu den Amtsstunden (Zeiten des Parteienverkehrs) oder online (mittels „ID Austria“) möglich.
29.01.2025