Aufgrund vermehrter Anfragen und Beschwerden wird darüber informiert, dass das Fahren auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen mit einem E-Scooter gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) verboten ist.Ist eine Radfahranlage (Radweg) vorhanden, ist diese zu verwenden, also gilt eine Benützungspflicht wie für Radfahrer sinngemäß.Kinder unter 12 Jahren müssen beim Electro-Scooter-Fahren einen Helm tragen, hier gilt die Regelung des Radfahrens gleichermaßen.
Ebenfalls gilt bei Kindern unter 12 Jahren, dass sie nur unter Aufsicht einer Person die das 16. Lebensjahr vollendet hat, mit E-Scooter fahren dürfen, wenn sie nicht Inhaber eines Radfahrausweises sind.
Dienst- bzw. Arbeitswegunfall mit E-Scooter
Bei einem Unfall mit einem Electro-Scooter fällt der damit zurückgelegte Dienst- bzw. Arbeitsweg laut einer Entscheidung des Oberersten Gerichtshofes (10 ObS 55/24x) nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung.
31.07.2025